5. Monatstag

  • Zahlungsfrist für die Sozialversicherungsbeiträge und Krankenversicherungsbeiträge, Beiträge für den Fonds für Arbeitslosengeld und Fonds für die arbeitsrechtlich garantierten Arbeitnehmeransprüche, die von den Budgeteinheiten und Hilfsbetriebe bezahlt werden;

7. Monatstag

  • Zahlungsfrist für die Steuer in Form einer Lohnsteuerkarte;
  • Zahlungsfrist für die Pauschalkörperschaftssteuer für die Steuerpflichtigen, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsführung auf dem Gebiet der Republik Polen nicht haben;
  • Zahlungsfrist für die Pauschalkörperschaftssteuer von den Einkommen aufgrund der Beteiligung am Gewinn, die im vergangenen Monat ausgezahlt worden sind;

10. Monatstag

  • Zahlungsfrist für die Sozialversicherungsbeiträge und Krankenversicherungsbeiträge, Beiträge für den Fonds für Arbeitslosengeld und Fonds für die arbeitsrechtlich garantierten Arbeitnehmeransprüche von den natürlichen Personen, die die Beiträge ausschließlich für sich selbst bezahlen;
  • Zahlungsfrist zur Abgabe der INTRASTAT-Erklärung;

15. Monatstag

  • Zahlungsfrist für die Sozialversicherungsbeiträge und Krankenversicherungsbeiträge, Beiträge für den Fonds für Arbeitslosengeld und Fonds für die arbeitsrechtlich garantierten Arbeitnehmeransprüche von sonstigen Zahlern;
  • Frist zur Abgabe der zusammenfassenden Information EU-VAT (in der Papierform);
  • Zahlungsfrist für die Liegenschaftssteueranzahlung und die Waldsteuer von juristischen Personen und von Einheiten ohne Rechtspersönlichkeit;
  • Zahlungsfrist für die Liegenschaftssteueranzahlung, der Wald- und Agrarsteuer (für natürliche Personen);
  • Zahlungsfrist für die Agrarsteuer (für juristische Personen und Organisationseinheiten ohne Rechtspersönlichkeit);

20. Monatstag

  • Zahlungsfrist für die Einkommensteueranzahlung bezüglich der aufgrund des Arbeitsvertrages sowie wegen der Auftrags- und Werksaverträge eingestellten Mitarbeiter;
  • Zahlungsfrist für die gesetzlichen Pauschalen im Bereich der Einkommensteuer;
  • Zahlungsfrist für die Einkommensteueranzahlung bezüglich der aus der Wirtschaftstätigkeit sowie aus Miet- und Pachtverträgen erzielten Einkommen;
  • Zahlungsfrist für die lineare Einkommensteueranzahlung bezüglich der aus der Wirtschaftstätigkeit erzielten Einkommen;
  • Zahlungsfrist für die Einkommensteueranzahlung bezüglich der Auslandseinkommen (aus einem Arbeitsverhältnis sowie aus Pensionen und Renten) sowie der anderen ohne Vermittlung des Zahlers erzielten Einkommen;

  • Zahlungsfrist für die Körperschaftssteueranzahlung;

  • Zahlungsfrist für Pauschaleinkommensteuer von Einnahmen der natürlichen Personen;
  • Zahlungsfrist für den Beitrag zu PFRON[Der Staatliche Fonds zur Rehabilitierung Behinderter Personen] ,

25. Monatstag

  • Frist zur Abgabe der Erklärung und für die Bezahlung der VAT- Steuer VAT (VAT-7, VAT-7K, VAT-8, VAT-12);
  • Frist zur Abgabe von der zusammenfassenden Information EU-VAT (in der elektronischen Form);
  • Frist zur Abgabe der Erklärung und für die Bezahlung der Akzisensteuer (AKC-4);

30. Monatstag

  • Frist für die Einzahlung der Mehrwertsteuer bezüglich der innengemeinschaftlichen Lieferung eines neuen Transportmittels (VAT-11);